Briefwahlunterlagen Landratsstichwahl 22.03.2026
Die bereits mit der Urwahl beantragten Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl werden den Bürgern im Laufe der nächsten Tage automatisch zugesandt.
Sollten Sie für die Stichwahl noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie diese auf Wunsch mit dem Wahlscheinantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sein, haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen online zu beantragen oder persönlich bei uns vorzusprechen.
Das online Portal https://www.buergerservice-portal.de/bayern/baernau der Stadt Bärnau für die Beantragung der Briefwahlunterlagen steht zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20.03.2026 um 15.00 Uhr im Rathaus beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr beim Rathaus eingegangen sein.
Die Briefe können persönlich im Bürgerbüro abgegeben, in den Briefkasten vor dem Rathaus eingeworfen oder unfrankiert mit der Post zurückgesandt werden.
Sollten Sie keine Briefwahlunterlagen beantragt haben können sie selbstverständlich auch ohne Wahlbenachtrichtigung an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen.
Nehmen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Hinweis für den Wahlsonntag am 22.03.2026
Stimmbezirk 1, Pfarrheim
Der Abstimmungsraum des Urnenstimmbezirks 1, Pfarrheim Bärnau, befindet sich zur Landratsstichwahl am 22.03.2026 im Untergeschoss des Pfarrheims.
Zugang ist über den unteren Eingang des Jugendheims in der „Pfarrgasse“. Diese Änderung wird selbstverständlich entsprechend ausgeschildert.