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A
  • Abmeldung bei der Meldebehörde

    Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung im Gemeindegebiet Bärnau ausziehen und eine neue bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen.

    Eine Abmeldung bei uns ist aber erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland!
    In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach dem Wegzug bei uns abzumelden. Diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen Sie nach Abgabe eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines.

    Falls der Wegzug aus Bärnau in eine bereits bestehende Wohnung im Bundesgebiet erfolgen soll melden sie die Bärnauer Wohnung bitte bei der neuen Hauptwohnung ab. 

    Die Abmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei! Formulare/Vordrucke

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

     

  • Abwasserbeseitigung

    • Wasserrechtliche Erlaubnis
    • Wasserrecht
    • Wasserläufe

    Ihr Ansprechpartner: Christian Gleißner

  • Adoptionen

    Bei diesem Thema hilft Ihnen die Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter

    • Amberg
    • Amberg-Sulzbach
    • Neustadt an der Waldnaab
    • Tirschenreuth
    • Weiden in der Oberpfalz

    Ihre Ansprechpartnerin beim Landratsamt Tirschenreuth: Elmar Brandl Tel. 09631/88373

  • An-/Ummeldung bei der Meldebehörde

    Bei Bezug einer Wohnung sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
    Für jede anzumeldende Person ist grundsätzlich ein Meldeschein auszufüllen. Bei der Anmeldung einer Familie (Ehegatten, Eltern und Kinder) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen, kann ein gemeinsamer Meldeschein verwendet werden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
    Wir empfehlen einen persönlichen Besuch, da wir Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sofort auf Ihre neue Bärnauer Adresse ändern. 

    Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Meldeformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf dem Meldeformular erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist. Bitte legen Sie uns hier auch eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei.
    Sofern Sie noch weitere Wohnungen haben, vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden. 

    Erforderliche Unterlagen:
    Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

    Die Anmeldung bei der Behörde ist gebührenfrei! Formulare/Vordrucke

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

  • Ausländerangelegenheiten

    Wir leiten Ihre Anträge an das Landratsamt Tirschenreuth weiter.

    Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Alexander Döllinger (Tel. 09631/88-278)

B
  • Bauanträge

    Bauanträge (Baupläne) sind

    • in 3 facher Ausfertigung bei der Stadt Bärnau einzureichen
    • werden teilweise von der Bauverwaltung behandelt oder sind in einer Stadtrat- oder Bauausschußsitzung zu behandeln.
    • sind spätestens 8 Tage vor einer Stadtrats- oder Bauausschußsitzung einzureichen, damit eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann. Stadtratsitzung finden i.d.R. am zweiten Donnerstag im Monat statt, Bauauschußsitzung nur bei Bedarf (vorher erkundigen, wann Sitzung stattfindet)
    • werden anschließend an das Landratsamt Tirschenreuth (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet

    Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

  • Bauvoranfragen

    Bauvoranfragen sind

    • schriftlich einzureichen
    • werden eingereicht, wenn Bebaubarkeit oder andere baurechtliche Fragen durch das Landratsamt Tirschenreuth geklärt werden sollen
    • in 3 facher Ausfertigung bei der Stadt Bärnau einzureichen
    • werden teilweise von der Bauverwaltung behandelt oder sind in einer Stadtrat- oder Bauausschußsitzung zu behandeln.
    • sind spätestens 8 Tage vor einer Stadtrats- oder Bauausschußsitzung einzureichen, damit eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann. Stadtratsitzung finden i.d.R. am zweiten Donnerstag im Monat statt, Bauauschußsitzung nur bei Bedarf (vorher erkundigen, wann Sitzung stattfindet)
    • werden anschließend an das Landratsamt Tirschenreuth (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet

    Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

  • Beitragswesen Wasser / Abwasser

    Beitragswesen für leitungsgebundene Einrichtungen:
    Wasserversorgungsanlage Bärnau    /   Entwässerungseinrichtung Bärnau

    Für den erstmaligen Anschluss (bzw. Anschlussmöglichkeit) und für Grundstücks- und Geschossflächenerweiterungen werden
    Herstellungsbeiträge erhoben (vgl. hierzu die entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzugen der Stadt Bärnau).
    Für Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer Einrichtung werden Verbesserungsbeiträge erhoben.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke

  • Bestattungswesen

    Im städt. Friedhof Bärnau stehen

    • Einzelgräber
    • Doppelgräber
    • Erdurnengräber
    • Grüfte
      zur Verfügung. 

    Das Nutzungsrecht bei Einzel-, Doppel- und Erdurnengräber endet nach 16 Jahren und kann nach Ablauf dieser Zeit um weitere fünf oder zehn Jahre verlängert werden.
    Das Nutzungsrecht bei Grüften beträgt 30 Jahre.
    Wirksam wird das Nutzungsrecht erst bei Aushändigung der Graburkunde und Bezahlung der fälligen Gebühr.
    Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

C
D
E
  • Eheschließung

    Eine Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Bei welchem Standesamt die Trauung dann stattfinden soll kann von Ihnen bestimmt werden. Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns. Wenn möglich, sollten beide Partner zu desem Termin erscheinen.

    Folgende Unterlagen sind auf jeden Fall erforderlich:

    • Aufenthaltsbescheinigung von der Wohnsitzgemeinde (nicht notwendig bei Wohnsitz in Bärnau)
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Ort der Geburt)
    • Personalausweis bzw. Reisepass

     Diese Mindestanforderungen an Unterlagen gelten, wenn:  

    • beide noch ledig sind;
    • keine Kinder, auch gemeinsame, vorhanden sind;
    • keine Auslandsbeteiligung gegeben ist.

    Sollten diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht gegeben sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie uns noch vorlegen müssen.
    Als Standesbeamten stehen Ihnen unsere Bürgermeister Alfred Stier sowie Heidi Schertler und Birgit Schuller zur Verfügung.
    Auch bei weiteren Fragen zum Thema Eheschließung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller

     

  • Erschließungsbeiträge

    Für die erstmalige Herstellung einer Straße bzw. eines Teils einer Straße (Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung etc.) müssen von den Anliegern der Straße Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die beitragsfähigen Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bärnau bzw. aus den Vorschriften des Baugesetzbuches.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke

     

F
  • Führerschein

    Für Auskünfte in Sachen Führerschein steht Ihnen das Landratsamt Tirschenreuth zur Verfügung.

    Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt: Fabian Strobl (Tel. 09631/88-248)

    Die Infos zur aktuellen Umstellung der Führerscheine finden Sie hier

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. 

    Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
    Das Führungszeugnis muss persönlich bei der Stadt Bärnau unter Angabe der Belegart beantragt werden. 

     Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
    • bei Belegart "O" die Anschrift der jeweiligen Behörde

     Gebühr: 13,00 EUR

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

  • Feuerwehrwesen

    Für alle Fragen zum Thema Feuerwehren, z.B. Materialbestellungen, Einsatzberechnungen, etc. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ihr Ansprechpartner: Christian Gleißner

  • Fischereiwesen

    Jugendfischereischein:
    * brauchen keine Prüfung
    * dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln, der eine Prüfung abgelegt hat
    * Mindestalter 10 Jahre
    * wird bis zum 18. Geburtstag ausgestellt
    * Preis: 10,00 € Abgabe und 5,00 € Gebühr

    Neuausstellung:
    * entweder auf Lebenszeit oder für 5 Jahre
    * nur bei Vorlage des Prüfungszeugnisses
    * Preis auf Lebenszeit: Abgabe abhängig vom Alter, Gebühr 35,00 €
    * Preis auf 5 Jahre: 40,00 € Abgabe und 35,00 € Gebühr

    Verlängerung:
    * nur für jeweils 5 Jahre möglich
    * Preis: 40,00 € Abgabe und 5,00 € Gebühr

    Ersatz:
    * wird bei Verlust des Fischereischeins ausgestellt
    * gilt bis zu dem Datum, zu dem auch der verloren gegangene Schein gegolten hätte
    * Preis: 5,00 € Gebühr

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ihre Ansprechpartner: Heidi Schertler

  • Friedhof

    Im städt. Friedhof Bärnau stehen

    • Einzelgräber
    • Doppelgräber
    • Erdurnengräber
    • Grüfte
      zur Verfügung. 

    Das Nutzungsrecht bei Einzel-, Doppel- und Erdurnengräber endet nach 16 Jahren und kann nach Ablauf dieser Zeit um weitere fünf oder zehn Jahre verlängert werden.
    Das Nutzungsrecht bei Grüften beträgt 30 Jahre.
    Wirksam wird das Nutzungsrecht erst bei Aushändigung der Graburkunde und Bezahlung der fälligen Gebühr.
    Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

  • Forstverwaltung

    Zuständigkeiten:

    • Kommunalforst:  Patrick Mauerer von der Forstbetriebsgemeinschaft FBG Tirschenreuth
    • Staatsforst:          Förster Oswald Hamann  und                                                                                                                                                                                                                                                     Förster Christoph Arbeiter von der  Forstdienststelle Flossenbürg
    • Kirchenforst:        Pfarramt Bärnau
    • Privatwald: Förster Markus Reger AELF in Tirschenreuth
  • Fundbüro

    Alle gefundenen Gegenstände sollen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
    Das Fundverzeichnis wird ortsüblich bekanntgegeben.

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

    Ihre Ansprechpartnerin: Brigit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

G
H
  • Hausholz

    • Selbstwerber arbeiten Ihr Brennholz auf der zugewiesenen Waldfläche auf.
    • Beziehern von aufgearbeitetem Holz werden die Kosten der maschinellen Aufarbeitung in Rechnung gestellt. Das Rechtholz (2-Meter-Prügel) wird an der Forstraße aufgeschichtet.

    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

  • Hundesteuer

    Die Hundesteuer beträgt für den

    ersten Hund                    30,-- €
    zweiten Hund                  45,-- €
    jeden weiteren Hund      60,-- €

    Für Hunde die in Einöden oder Weilern gehalten werden beträgt die Steuer

    ersten Hund                    15,-- €
    zweiten Hund                  45,-- €
    jeden weiteren Hund      60,-- €

    Für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer

    für jeden Hund               615,-- €

    Ihre Ansprechpartnerin: Anke Sladky

I
J
  • Jagd

    Die Stadt Bärnau besitzt zwei Eigenjagdreviere (Jagdbogen I: 267 ha; Jagdbogen II: 313 ha).
    Für Fragen rund um die Jagdrevieren und Jagdgrenzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ihre Ansprechpartner:  Sebastian Wittke 
                                              Christian Grödl

  • Jubiläen

    Der Bürgermeister gratuliert seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern persönlich:

    Geburtstage
    ab dem 75. Geburtstag alle 5 Jahre fortlaufend

    Hochzeiten
    Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit

    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

  • Jugendhilfe

    In Angelegenheiten der Jugendhilfe hilft Ihnen das Landratsamt Tirschenreuth gerne weiter.

    Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Emil Slany Tel. 09631/88283

K
  • Kaminkehrer

    Zuständiger Kaminkehrer im Gemeindegebiet Bärnau:

    Bezirksschornsteinfegermeister
    Werner Vogel
    Johann-Müller-Str. 6
    95671 Bärnau

    Telefon: 09635/924427
    Mobil: 0160/94931081

    und

    Kaminkeher Hans-Peter Schärl
    Mitterweg 3
    95643 Tirschenreuth

    Telefon: 09631/79312

  • Kasse / Buchhaltung

    Ihre Ansprechpartnerin: Anke Sladky

  • KfZ-Zulassung

    Da Bärnau eine kreisangehörige Gemeinde ist, ist das Landratsamt Tirschenreuth für die KfZ-Zulassung zuständig Tel. 09631/88-0

  • Kindergarten und Kinderkrippe

    Bei allen Fragen zu den Kindergartenangelegenheiten wird Ihnen das Team des Kinderhauses Bärnau um Leiterin Jasmin Häckl gerne zur Verfügung stehen.

    Ihr Ansprechpartner: 
    Leiterin Jasmin Häckl
    Schulstraße 4
    95671 Bärnau
    Telefon: 09635/1423
    Telefon: 09635/9249948 (Krippe)
    Fax: 09635/9249853

    Näheres auf der Hompage
     

  • Kinderreisepass

    Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Für Alternativen kontaktieren Sie uns gerne.

    Informationen zu den Einreisebestimmung ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auwärtige Amt in Berlin.
     

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

L
M
  • Müllabfuhr

    • Weiterleiten von Anträgen und Formularen an das Landratsamt Tirschenreuth
    • Für weitere Fragen steht Ihnen das Team vom Landratsamt Tirschenreuth zur Verfügung

    Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Hofmann Anja Tel. 09633/923 193-16

     

  • Müllsäcke

    Orange Restmüllsäcke á 3,-- € erhätlich in der Stadtkasse, Zi. Nr. 2

    Ihre Ansprechpartnerinnen: Anke Sladky

  • Melderechtliche Bescheinigungen

    Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister für die Person eingetragenen Daten.
    Eine Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung dient zum Nachweis dafür, dass jemand unter der angegebenen Adresse gemeldet ist.
    Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Informationen wie etwa den Familienstand und die Konfession.
    Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

     Gebühr: 5,00 EUR

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

  • Mietwohnungen (städtisch)

    Die Stadt Bärnau besitzt im Gemeindegebiet insgesamt 21 Mietwohnungen. Die Wohnungen haben eine Größe von 40 m2 bis 95 m2.

    Ihr Ansprechpartner:  Sebastian Wittke

N
O
P
  • Pachtangelegenheiten

    Die Stadt Bärnau verpachtet neben Acker- und Grünland u.a. auch Gartenanteile "Pflanzfleck", sowie Holzplätze.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke
     

  • Personalausweis

    Seit dem 01.11.2010 erhalten Sie den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des/der Antragstellers/in die Fingerabdrücke digital gespeichert.

    Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Der Minderjährige muss bei der Antragstellung zur Überprüfung der Identität ebenfalls anwesend sein.

    Erforderliche Unterlagen

    • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • bei unter 16-Jährigen: Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils.

    Gebühren 

    • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro 
    • Über 24 Jahren: 37,00 Euro ab 01.01.2021
    • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro 
    • Änderung bzw. Neusetzen der PIN: 6 Euro
       

    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auswärtige Amt in Berlin
    Informationen über den "neuen Personalausweis" finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums: www.personalausweisportal.de
    Die Bearbeitung des Ausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. 2-3 Wochen. Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

Q
R
  • Reisepass

    Die Beantragung eines Reisepasses ist nur im Passamt der Stadt Bärnau durch persönliche Vorsprache möglich. Seit 01.11.2007 werden bei der Antragstellung auch die Fingerabrücke abgenommen.
    Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden.

    Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Der Minderjährige muss bei der Antragstellung zur Überprüfung der Identität ebenfalls anwesend sein.

    Erforderliche Unterlagen

    • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • bei unter 18-Jährigen: Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils.

    Gebühren 

    Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
    Über 24 Jahren: 60,00 Euro 
    Zusatzgebühr für Expressbestellung: 32,00 Euro
     
    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auswärtige Amt in Berlin.
    Die Bearbeitung eines Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert ca. 3-4 Wochen. Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller
    Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Zant

  • Rentenangelegenheiten

    Wir stehen Ihnen für alle Fragen bezüglich dem Thema Rente gerne zur Verfügung.

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

S
  • Schulangelegenheiten

    Bei allen Fragen zu den Schulangelegenheiten wird Ihnen das Team der Grundschule Bärnau um Rektorin Sigrid Zettl gerne zur Verfügung stehen.

    Ihr Ansprechpartner: Grundschule Bärnau
                                          Sigrid Zettl (Rektorin)
                                          Schulstraße 4
                                          95671 Bärnau
                                          Telefon: 09635/91191
                                           Fax: 09635/91192

  • Schwerbehindertenausweis

    Ab 01.01.2013 werden neue Ausweise nur noch als Plastikkarte im Scheckkartenformat hergestellt. Die Fertigung erfolgt wie bisher in den Regionalstellen des ZBFS.

    Das erforderliche Bild wird künftig vom ZBFS bereits im laufenden Verwaltungsverfahren beigezogen und auf die Plastikkarte gedruckt. Ein nachträgliches Aufkleben des Bildes und Vervollständigen des Ausweises durch Gemeindebedienstete ist nicht mehr erforderlich.
    Die fertigen, in den Regionalstellen vorliegenden Ausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom ZBFS zugesandt.
    Die Verlängerung oder Ergänzung ausgegebener Ausweise durch das ZBFS entfällt. Bei allen rechtlichen Änderungen wird vom ZBFS künftig immer ein neuer Ausweis erstellt.
    Die neuen Antragsformulare können auf der Internetseite www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html heruntergeladen werden.

    Für weitere Fragen benutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
    Zentrum Bayern
    Familie und Soziales
    - Region Oberpfalz
    Landshuter Straße 55
    93053 Regensburg

    Telefon: (09 41) 78 09 - 00
    Telefax: (09 41) 78 09 - 13 04
    E-Mail: poststelle.opf(at)zbfs.bayern.de

  • Sitzungsdienst

    • Die Stadtratsitzungen finden grundsätzlich jeden zweiten Donnerstag im Monat statt.
    • Ausschusssitzungen werden nach Bedarf abgehalten. 

     Anträge für die Sitzungen müssen spätestens 1 Woche vor Sitzungstermin bei der Verwaltung eingehen. 

    Hier geht`s zu den Sitzungsterminen 

    Ihre Ansprechpartnerin: Marion Mark
     

  • Sozialer Wohnungsbau

    In Sachen sozialer Wohnungsbau wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Tirschenreuth.

    Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Tel. 09631/88-0

  • Spendenbescheinigungen

  • Stadt Bärnau Kommunal GmbH

    Ihre Kontaktdaten für Fragen und um die Stadt Bärnau Kommunal GmbH:

    Geschäftsführer: Christian Grödl
    Geschäftsführerin: Marion Mark

    E-Mail: kommunal-GmbH(at)baernau.de
    Telefon: 09635 / 92 03-55
    Fax: 09635 / 92 03-99

  • Straßenverkehrsrecht

    Die Stadt Bärnau, als zuständige Straßenverkehrsbehörde für ihre Gemeindestraßen, erlässt bei Bedarf 
    Verkehrsrechtliche Anordnungen für z.B.:

    • Geschwindigkeitsbegrenzungen
    • Beschilderung von Straßenzügen
    • Beschilderung von Straßensperrungen anl. Baumaßnahmen
    • Anordnungen hinsichtlich Sperrungen für Festlichkeiten (Umzüge; Parkflächen u.ä.) usw.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke

T
  • Terminvereinbarung Bürgermeister

    • Anmeldung Bürgermeister
    • Terminvereinbarung

    Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark
    Ihre Ansprechpartnerin: Marion Mark

  • Tourist-Info

    Auskünfte über Unterkünfte, Prospektmaterial

    Ihre Ansprechpartner:

    Tourist-Info im Geschichtspark Bärnau
    Naaber Straße 5 b
    95671 Bärnau
    Tel: 09635/3450028
    Fax: 09635/3450029
    E-Mail: info(at)baernau-entdecken.de

U
  • Urkunden

    Vielfach werden aktuelle Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamts benötigt, z.B. Geburtsurkunden für Bewerbungen, Sterbeurkunden für Erbangelegenheiten oder Abschriften des elterlichen Familienbuches für die Eheschließung bei einem anderen Standesamt.
    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden, die Einsicht in die Personenstandsbücher und die Erteilung von Auskünften können nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Abkömmlinge.

    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, mehrsprachige Personenstandsurkunden (sog. internationale Urkunden) aus den Personenstandsregistern auszustellen.

    Gebühr: 12,00 EUR pro Urkunde bzw. beglaubigter Abschrift

    Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler 
    Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Schuller

V
  • Veranstaltungskalender

    Sie wollen Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Bärnau eintragen lassen?

    Ihr Ansprechpartner hierfür ist die Tourist-Info im Geschichtspark Bärnau-Tachov
    Naaber Straße 5 b
    95671 Bärnau
    Tel: 09635/3450028
    Fax: 09635/3450029
    E-Mail: info(at)baernau-entdecken.de

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen

    Die Stadt Bärnau, als zuständige Straßenverkehrsbehörde für ihre Gemeindestraßen, erlässt bei Bedarf 
    Verkehrsrechtliche Anordnungen für z.B.:

    • Geschwindigkeitsbegrenzungen
    • Beschilderung von Straßenzügen
    • Beschilderung von Straßensperrungen anl. Baumaßnahmen
    • Anordnungen hinsichtlich Sperrungen für Festlichkeiten (Umzüge; Parkflächen u.ä.) usw.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke

  • Vermietung / Verpachtung

    Die Stadt Bärnau besitzt 21 Mietwohnungen (40m² - 95 m²) im Gemeindegebiet.
    Die Stadt Bärnau verpachtet eigene landwirtschaftliche Flächen, Holzplätze und Gartenanteile.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wittke

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