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Bürgerservice

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A
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Abmeldung bei der Meldebehörde

Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung im Gemeindegebiet Bärnau ausziehen und eine neue bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen.

Eine Abmeldung bei uns ist aber erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland!

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach dem Wegzug bei uns abzumelden. Diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen Sie nach Abgabe eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines.

Falls der Wegzug aus Bärnau in eine bereits bestehende Wohnung im Bundesgebiet erfolgen soll melden sie die Bärnauer Wohnung bitte bei der neuen Hauptwohnung ab.

Die Abmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei! Formulare/Vordrucke

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

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Abwasserbeseitigung

  • Wasserrechtliche Erlaubnis
  • Wasserrecht
  • Wasserläufe

Ihr Ansprechpartner: Peter Hampel

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Adoptionen

Bei diesem Thema hilft Ihnen die Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter

  • Amberg
  • Amberg-Sulzbach
  • Neustadt an der Waldnaab
  • Tirschenreuth
  • Weiden in der Oberpfalz

 Ihre Ansprechpartnerin beim Landratsamt Tirschenreuth: Anne Zeitler

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An-/Ummeldung bei der Meldebehörde

Bei Bezug einer Wohnung sind Sie nach dem Bayerischen Gesetz über das Meldewesen (MeldeG) verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Für jede anzumeldende Person ist grundsätzlich ein Meldeschein auszufüllen. Bei der Anmeldung einer Familie (Ehegatten, Eltern und Kinder) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen, kann ein gemeinsamer Meldeschein verwendet werden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wir empfehlen einen persönlichen Besuch, da wir Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sofort auf Ihre neue Bärnauer Adresse ändern.

Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Meldeformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf dem Meldeformular erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist. Bitte legen Sie uns hier auch eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei.

Sofern Sie noch weitere Wohnungen haben, vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden.

 Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  •  

Die Anmeldung bei der Behörde ist gebührenfrei! Formulare/Vordrucke

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler 

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

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Ausländerangelegenheiten

Wir leiten Ihre Anträge an das Landratsamt Tirschenreuth weiter.

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Rainer Fladerer

B
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Bauanträge

Bauanträge (Baupläne) sind

  • in 3 facher Ausfertigung bei der Stadt Bärnau einzureichen
  • müssen in einer Stadtrat- oder Bauausschußsitzung behandelt werden
  • sind spätestens 8 Tage vor einer Stadtrats- oder Bauausschußsitzung einzureichen, damit eine Behandlung in diesen Sitzungen möglich ist. Stadtratsitzung finden i.d.R. am zweiten Donnerstag im Monat statt, Bauauschußsitzung nur bei Bedarf (vorher erkundigen, wann Sitzung stattfindet)
  • werden anschließend an das Landratsamt Tirschenreuth (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet

Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

 

 

 

 

 

 

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Bauvoranfragen

Bauvoranfragen sind

  • schriftlich einzureichen
  • werden eingereicht, wenn Bebaubarkeit oder andere baurechtliche Fragen durch das Landratsamt Tirschenreuth geklärt werden sollen
  • werden in einer Stadtrats- oder Bauausschußsitzung behandelt
  • sind spätestens 8 Tage vor einer Stadtrats- oder Bauausschußsitzung einzureichen, damit eine baldmögliche Behandlung in diesen Sitzungen möglich ist. Stadtratsitzungen finden i.d.R. jeden zweiten Donnerstag im Monat statt, Bauausschußsitzungen nur bei Bedarf (vorher erkundigen wann Sitzung ist)
  • werden nach Behandlung im Stadtrat oder Bauausschuß an das Landratsamt Tirschenreuth (Baugenehmigungsbehörde) weitergeleitet

Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

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Beitragswesen Wasser/Abwasser

Beitragswesen für leitungsgebundene Einrichtungen:

Wasserversorgungsanlage Bärnau    /   Entwässerungseinrichtung Bärnau

Für den erstmaligen Anschluss (bzw. Anschlussmöglichkeit) und für Grundstücks- und Geschossflächenerweiterungen werden
Herstellungsbeiträge erhoben (vgl. hierzu die entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzugen der Stadt Bärnau).

Für Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer Einrichtung werden Verbesserungsbeiträge erhoben.

 

Ihr Ansprechpartner: Christian Grödl 

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Bestattungswesen

Im städt. Friedhof Bärnau stehen

  • Einzelgräber

  • Doppelgräber

  • Erdurnengräber

  • Grüfte

zur Verfügung.

Das Nutzungsrecht bei Einzel-, Doppel- und Erdurnengräber endet nach 16 Jahren und kann nach Ablauf dieser Zeit um weitere fünf, zehn oder 16 Jahre verlängert werden.
Das Nutzungsrecht bei Grüften beträgt 30 Jahre.

Wirksam wird das Nutzungsrecht erst bei Aushändigung der Graburkunde und Bezahlung der fälligen Gebühr.

Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Schuller

D
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Deutsches Knopfmuseum

Fremdenverkehrsamt

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Bäuml

E
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Eheschließung

Eine Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Bei welchem Standesamt die Trauung dann stattfinden soll kann von Ihnen bestimmt werden. Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns. Wenn möglich, sollten beide Partner zu desem Termin erscheinen.

Folgende Unterlagen sind auf jeden Fall erforderlich:

  • Aufenthaltsbescheinigung von der Wohnsitzgemeinde (nicht notwendig bei Wohnsitz in Bärnau)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Ort der Geburt)
  • Personalausweis bzw. Reisepass

 Diese Mindestanforderungen an Unterlagen gelten, wenn: 

  • beide noch ledig sind;
  • keine Kinder, auch gemeinsame, vorhanden sind;
  • keine Auslandsbeteiligung gegeben ist.

Sollten diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht gegeben sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie uns noch vorlegen müssen.

Auch bei weiteren Fragen zum Thema Eheschließung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

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Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige Herstellung einer Straße bzw. eines Teils einer Straße (Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung etc.) müssen von den Anliegern der Straße Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die beitragsfähigen Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bärnau bzw. aus den Vorschriften des Baugesetzbuches.

Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

F
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Führerschein

Für Auskunfte in Sachen Führerschein steht ihnen das Landratsamt Tirschenreuth zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt: Gerhard Bauer

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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. 

Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".

Das Führungszeugnis muss  persönlich bei der Stadt Bärnau unter Angabe der Belegart beantragt werden.

 Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • bei Belegart "O" die Anschrift der jeweiligen Behörde

 Gebühr: 13,00 EUR

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

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Fischereiwesen

Jugendfischereischein:
* brauchen keine Prüfung
* dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln, der eine Prüfung abgelegt hat
* Mindestalter 10 Jahre
* wird bis zum 18. Geburtstag ausgestellt
* Preis: 10,00 € Abgabe und 5,00 € Gebühr

Neuausstellung:
* entweder auf Lebenszeit oder für 5 Jahre
* nur bei Vorlage des Prüfungszeugnisses
* Preis auf Lebenszeit: Abgabe abhängig vom Alter, Gebühr 35,00 €
* Preis auf 5 Jahre: 40,00 € Abgabe und 35,00 € Gebühr

Verlängerung:
* nur für jeweils 5 Jahre möglich
* Preis: 40,00 € Abgabe und 5,00 € Gebühr

Ersatz:
* wird bei Verlust des Fischereischeins ausgestellt
* gilt bis zu dem Datum, zu dem auch der verloren gegangene Schein gegolten hätte
* Preis: 5,00 € Gebühr

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Schuller

 

 

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Forstverwaltung

Zuständigkeiten:

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Fremdenverkehr

Auskünfte über Unterkünfte, Prospektmaterial

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Bäuml

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Fundbüro

Alle gefundenen Gegenstände sollen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Das Fundverzeichnis wird ortsüblich bekanntgegeben.

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

G
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Gaststättenangelegenheiten

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Abs. 1 GastG

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung Art. 19 LStVG

Endgültige Gaststättenerlaubnisanträge

bitte Anträge auf Gaststättenerlaubnis 14 Tage vorher bei der Stadtverwaltung vorlegen!!

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark 

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Gewerbemeldungen

An-, Ab- und Ummeldungen sowie Erweiterungen
Vordruck/Formular

Gebühr: 18,00 €

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

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Gewerbesteuer

Ansprechpartner: Andreas Benesch

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Grünanlagenpflege

Die Grünanlagenpflege wird vom städt. Bauhof Bärnau ausgeführt.

Ihr Ansprechpartner: Bernhard Fischer

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Grundsteuer

Ansprechpartner: Andreas Benesch

H
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Hausholz

  • Der Selbstwerber macht sein Brennholz selbst auf der zugewiesenen Waldfläche (Holz mit einem Durchmesser unter 10 cm wird nicht auf das Rechtholz angerechnet).
  • Der Bezieher von aufgearbeitetem Holz muss die Gestehungskosten bezahlen (20,00 €/Ster) und bekommt sein Rechtholz (1-Meter-Prügel) an die Forstraße geschüttet.

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

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Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für den

ersten Hund                    30,-- €
zweiten Hund                  45,-- €
jeden weiteren Hund      60,-- €

Für Hunde die in Einöden oder Weilern gehalten werden beträgt die Steuer

ersten Hund                    15,-- €
zweiten Hund                  45,-- €
jeden weiteren Hund      60,-- €

Für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer

für jeden Hund               615,-- €

Ansprechpartner: Andreas Benesch

J
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Jubiläen

Der Bürgermeister gratuliert seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern persönlich:

Geburtstage

ab den 75. Geburtstag alle 5 Jahre fortlaufend

Hochzeiten

Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit

 

 

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Jugendhilfe

In Angelegenheiten der Jugendhilfe hilft Ihnen das Landratsamt Tirschenreuth gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Albert Müller

K
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Kaminkehrer

Zuständiger Kaminkehrer im Gemeindegebiet Bärnau:

Bezirksschornsteinfegermeister
Werner Vogel
Johann-Müller-Str. 6
95671 Bärnau

Telefon: 09635/924427
Mobil: 0160/94931081

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Kasse/Buchhaltung

Ansprechpartner: Andreas Benesch

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KfZ-Zulassung

Da Bärnau eine kreisangehörige Gemeinde ist, ist das Landratsamt Tirschenreuth für die KfZ-Zulassung zuständig.

Ihre Ansprechpartnerin beim Landratsamt Tirschenreuth: Christina Deinzer

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Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Danach ist ein normaler Reisepass erforderlich.

Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der frühere Kinderausweis wird seit Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder auch nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Gültigkeit:
6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Kinderausweis bzw. Kinderreisepass - soweit vorhanden.
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils

Gebühren
* Neuausstellung: 13,00 EUR
* Verlängerung/Änderung: 6,00 EUR

Informationen zu den Einreisebestimmung ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auwärtige Amt in Berlin.

Die Bearbeitung des Kinderreisepasses dauert ca. 20 Minuten.

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

 

L
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Lebensmittelüberwachung

Über das Thema Lebensmittelüberwachung werden Sie vom Landratsamt Tirschenreuth ausreichend informiert.

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Michael Sturm

M
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Müllabfuhr

  • Weiterleiten von Anträgen und Formularen an das Landratsamt Tirschenreuth
  • Für weitere Fragen steht Ihnen das Team vom Landratsamt Tirschenreuth zur Verfügung

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Jürgen Beimler

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Müllsäcke

Blaue Restmüllsäcke á 3,-- €, erhältich in der Stadtkasse, Zi. Nr. 2

Ansprechpartner: Andreas Benesch

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Melderechtliche Bescheinigungen

Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister für die Person eingetragenen Daten.

Eine Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung dient zum Nachweis dafür, dass jemand unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Informationen wie etwa den Familienstand und die Konfession.

Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

 Gebühr: 5,00 EUR

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler
Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

 

 

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Mietwohnungen (städtisch)

Die Stadt Bärnau besitzt im Gemeindegebiet insgesamt 13 Mietwohnungen.
Die Wohnungen haben eine Größe von 40 m² bis 95 m².


Ihr Ansprechpartner: Christian Grödl

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Naturschutz

Für Fragen im Bereich Naturschutz steht Ihnen das Landratsamt Tirschenreuth als untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt Tirschenreuth: Hermann Engl

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Pachtangelegenheiten

Die Stadt Bärnau verpachtet neben Acker- und Grünland u.a. auch Gartenanteile im "Schloßgarten" oder "Pflanzfleck", sowie Holzplätze.

Ihr Ansprechpartner: Christian Grödl

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Personalausweis

Seit dem 01.11.2010 erhalten Sie den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des/der Antragstellers/in die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Der Minderjährige muss bei der Antragstellung zur Überprüfung der Identität ebenfalls anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei unter 16-Jährigen: Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils.

Gebühren

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 28,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
  • Änderung bzw. Neusetzen der PIN: 6 Euro

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auswärtige Amt in Berlin

Informationen über den "neuen Personalausweis" finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums: www.personalausweisportal.de

Die Bearbeitung des Ausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. 2-3 Wochen. Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

 

R
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Reisepass

Die Beantragung eines Reisepasses ist nur im Passamt der Stadt Bärnau durch persönliche Vorsprache möglich. Seit 01.11.2007 werden bei der Antragstellung auch die Fingerabrücke abgenommen. 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden.

Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Der Minderjährige muss bei der Antragstellung zur Überprüfung der Identität ebenfalls anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei unter 18-Jährigen: Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils.

Gebühren

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 59,00 Euro 
  • Zusatzgebühr für Expressbestellung: 32,00 Euro
  •  

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auswärtige Amt in Berlin.

Die Bearbeitung eines Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert ca. 3-4 Wochen. Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler

Ihre Ansprechpartnerin: Marianne Mark

S
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Schulangelegenheiten

Bei allen Fragen zu den Schulangelegenheiten wird Ihnen das Team der Grundschule Bärnau um Rektor Ulrich Sangl gerne zur Verfügung stehen.

Ihr Ansprechpartner: Grundschule Bärnau
                               Rektor Ulrich Sangl
                               Schulstraße 4
                               95671 Bärnau
                               Telefon: 09635/91191
                               Fax: 09635/91192

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Sitzungsdienst

  • Die Stadtratsitzungen finden grundsätzlich jeden zweiten Donnerstag im Monat statt.
  • Ausschusssitzungen werden nach Bedarf abgehalten.

 Anträge für die Sitzungen müssen spätestens 1 Woche vor Sitzungstermin bei der Verwaltung eingehen.

 Hier geht`s zu den Sitzungsterminen 

Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Schuller

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Sozialer Wohnungsbau

In Sachen sozialer Wohnungsbau wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Tirschenreuth.

Ihre Ansprechpartnerin beim Landratsamt Tirschenreuth: Martha Müller-Wolfrum

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Spendenbescheinigungen

Ansprechpartner: Andreas Benesch

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Straßenausbaubeiträge

Für die Erneuerung bzw. Verbesserung einer Straße bzw. eines Teils einer Straße (Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung etc) müssen von den Anliegern einer Straße Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der Anteil der prozentualen Umlegungssätze differieren je nach Straßenkategorie oder der einzelnen Teilanlagen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Bärnau bzw. aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Kaiser

T
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Terminvereinbarung Bürgermeister

  • Anmeldung Bürgermeister
  • Terminvereinbarung

Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Schuller

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Tourist-Info

Fremdenverkehrsamt

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Bäuml

U
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Urkunden

Vielfach werden aktuelle Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamts benötigt, z.B. Geburtsurkunden für Bewerbungen, Sterbeurkunden für Erbangelegenheiten oder Abschriften des elterlichen Familienbuches für die Eheschließung bei einem anderen Standesamt.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden, die Einsicht in die Personenstandsbücher und die Erteilung von Auskünften können nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Abkömmlinge.

Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Es besteht auch die Möglichkeit, mehrsprachige Personenstandsurkunden (sog. internationale Urkunden) aus den Personenstandsregistern auszustellen.

Gebühr: 10,00 EUR pro Urkunde bzw. beglaubigter Abschrift

Ihre Ansprechpartnerin: Heidi Schertler 

V
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Veranstaltungskalender

Fremdenverkehrsamt

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Bäuml

 

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Verkehrsrechtliche Anordnungen

Die Stadt Bärnau, als zuständige Straßenverkehrsbehörde für ihre Gemeindestraßen, erlässt bei Bedarf
Verkehrsrechtliche Anordnungen für z.B.:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Beschilderung von Straßenzügen
  • Beschilderung von Straßensperrungen anl. Baumaßnahmen
  • Anordnungen hinsichtlich Sperrungen für Festlichkeiten (Umzüge; Parkflächen u.ä.)
    usw.

Ihr Ansprechpartner: Christian Grödl

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Vermietung / Verpachtung

Die Stadt Bärnau besitzt 13 Mietwohnungen (40m² - 95 m²) im Gemeindegebiet.
Ihr Ansprechpartner für Vermietung von städt. Wohnungen: Christian Grödl


Die Stadt Bärnau verpachtetet eigene landwirtschaftliche Flächen, Holzplätze und Gartenanteile.
Ihr Ansprechpartner für Verpachtungen städt. Grundstücke: Christian Grödl

W
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Wasserversorgung

Wasserversorgungsanlage Bärnau

Ihr Ansprechpartner: Winfried Hecht

 

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Winterdienst

Der Winterdienst im Gemeindebereich Bärnau wird vom städt. Bauhof und vertraglich verpflichteten Landwirten ausgeführt.

 

Ihr Ansprechpartner: Alfred Stier

STADT BÄRNAU
Marktplatz 1
95671 Bärnau
Telefon 0 96 35 / 92 03 - 0
Fax 0 96 35 / 92 03 - 99
E-Mail: poststelle@baernau.de